Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca gelten andere Richtlinien als in Deutschland - unter anderem in puncto Steuern. Nachfolgend geben wir von REAL ESTATE YESWECAN BALEARES Ihnen einen Überblick über einmalige und jährliche Steuern, die für Sie als Käufer anfallen, und versorgen Sie außerdem mit nützlichen Informationen zum Thema Steuernummer (NIE) und Residencia.
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen, müssen Sie dem spanischen Staat Steuern zahlen. Zu den einmaligen Steuern zählt die Grunderwerbssteuer, die ausschließlich für gebrauchte Immobilien fällig wird und deren Höhe zwischen acht Prozent (Kaufpreis unter 400.000 Euro) und elf Prozent (Kaufpreis über 1 Million) beträgt.
Erwerben Sie eine Immobilie auf Mallorca zum Erstbezug, entfällt die Grunderwerbssteuer und Sie müssen stattdessen Mehrwertsteuer zahlen - und zwar bei Wohnimmobilien zehn Prozent des Kaufpreises, bei Grundstücken 21 Prozent.
Zur Grunderwerbs- beziehungsweise Mehrwertsteuer kommt die Beurkundungssteuer, auch Stempelsteuer genannt. Kaufen Sie das erste Mal eine Wohnimmobilie und beträgt deren Wert nicht mehr als 200.000 Euro, liegt der Steuersatz bei 1,2 Prozent des Kaufpreises, in allen anderen Fällen sind es 1,5 Prozent.
Als Eigentümer einer Immobilie in Spanien müssen Sie jährlich eine Grundsteuer in Höhe von 0,3 bis 1,1 Prozent des Immobilienwertes zahlen. Außerdem wird eine Einkommensteuer fällig, deren Höhe davon abhängig ist, ob Sie die Immobilie vermieten oder selbst bewohnen. Darüber hinaus erhebt der spanische Staat eine Vermögenssteuer in Höhe von 0,2 bis 3,5 Prozent.
Beim Immobilienkauf auf Mallorca sollten Sie auch die Kaufnebenkosten in Ihre Kalkulationen mit einbeziehen. Zu den Kaufnebenkosten zählen die Kosten für den Notar und für die Eintragung ins Grundbuch sowie die Gebühren für die Gestoria, die den Schriftverkehr mit dem Grundbuchamt sowie den Banken erledigt.
Die NIE (Número de Identificación de Extranjeros) ist eine Steuernummer, die zwingend erforderlich ist, wenn Sie als Ausländer eine Immobilie auf Mallorca erwerben. Die Beantragung bei einem spanischen Konsulat in Deutschland ist empfehlenswert, aber auch ein Antrag in der Ausländerbehörde direkt in Palma ist möglich. Möchten Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Mallorca verlegen, benötigen Sie zusätzlich eine Residencia, die Sie gleichzeitig mit der NIE anfordern können.
Das spanische Steuerrecht ist unübersichtlich und hält viele Fallstricke bereit. Umso wichtiger ist es daher, beim Immobilienkauf auf Mallorca einen Profi hinzuzuziehen. Am besten lassen Sie sich umfassend von REAL ESTATE YESWECAN BALEARES beraten, um einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf Ihres Immobilienkaufs zu gewährleisten.